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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,4870
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04.OVG (https://dejure.org/2004,4870)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2004 - 12 A 10701/04.OVG (https://dejure.org/2004,4870)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 12 A 10701/04.OVG (https://dejure.org/2004,4870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kreis muss Integrationshelfer für behindertes Kind bezahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch behinderter Kinder gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers; Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers gegen das Land; Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers; Kostenerstattungsanspruch ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG ... Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 28; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; LV Art. 49; ; LV Art. 49 Abs. 6; ; SGB VIII § 35 a; ; SGB VIII § 95; ; SGB VIII § 95 Abs. 1; ; BSHG § 44; ; BSHG § 39; ; SchulG § 1; ; SchulG § 1 Abs. 1; ; SchulG § 1 b; ; SchulG § 1 b Abs. 1; ; SchulG § 20; ; SchulG § 20 Abs. 6; ; SchulG § 20 Abs. 6 Satz 1; ; SchulG § 50; ; SchulG § 50 Abs. 2; ; SchulG § 50 Abs. 2 Satz 1; ; SchulG § 50 Abs. 2 Satz 2; ; SchulG § 61; ; SchulG § 61 Abs. 1; ; SchulG § 61 Abs. 2; ; SchulG § 61 Abs. 3; ; SchulG § 61 Abs. 3 Satz 1; ; GSchulO § 28; ; GSchulO § 28 Abs. 1; ; GSchulO § 28 Abs. 2; ; GSchulO § 28 Abs. 2 Satz 1; ; GSchulO § 28 Abs. 3

  • integrationskinder.org PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbegleiter - Kostenerstattung an Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers durch die Schulverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 186
  • NVwZ-RR 2005, 186
  • JAmt 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2002 - 12 B 11355/02

    Vorläufige Hilfeleistung; kein Anspruch auf Integrationshelfer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Nach rheinland-pfälzischem Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers (Schul- und Unterrichtsbegleiters) zur Ermöglichung des Besuchs der Grundschule oder auf Übernahme der dadurch anfallenden Kosten (Fortführung des Beschlusses des Senats vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG -).

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG - zurück.

    Mit Urteil vom 26. Februar 2004 hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und im Wesentlichen Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG -.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen nebst Anlagen, den Verwaltungsakten sowie den Gerichtsakten der Verfahren - 3 L 2080/02.NW/12 B 11355/02.OVG - und - 2 K 2358/03.NW/12 A 10751/04.OVG -, die sämtlich Gegenstand der Beratung gewesen sind.

    Nach dem insoweit allein maßgeblichen rheinland-pfälzischen Landesrecht (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 - ZfSH/SGB 2001, 615) steht Schulkindern kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers zum Besuch der Grundschule oder auf Übernahme der dadurch bedingten Kosten zu (so bereits der Beschluss des Senats vom 5. September 2002 -12 B 11355/02.OVG - FEVS 54, 137 ff. im einstweiligen Anordnungsverfahren des Kindes E. D. gegen den Kläger).

    2) Gemäß § 44 BSHG, auf dessen Grundlage der Senat den Kläger durch einstweilige Anordnung zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für das Kind E. D. vorläufig verpflichtet hatte (Beschluss vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG - a.a.O.), ist für Erstattungsansprüche § 102 SGB X maßgeblich.

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 50.63

    Anspruch auf Erstattung von Unterbringungskosten während des Vollzugs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    b) Ein Anspruch aufgrund öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag des Klägers scheidet schon deshalb aus, weil er Hilfe aufgrund seiner dazu gemäß § 35 a SGB VIII bestehenden Verpflichtung leistet, also nicht ohne Auftrag handelt (so BVerwG, Urteil vom 15. April 1964 - V C 50.63 - BVerwGE 18, 221 [224]).

    c) Da der Kläger kompetenzmäßige eigene Aufgaben erledigt, leistet er dem Beklagten auch nicht etwa Amtshilfe, die unter Umständen einen Kostenerstattungsanspruch begründen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1964 - V C 50.63 - a.a.O. S. 225).

    Die Bewilligung der Kosten eines Integrationshelfers zum Besuch einer Grundschule durch ein behindertes Kind ist nämlich als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung typischerweise eine Maßnahme der Eingliederungshilfe (vgl. insgesamt auch: BVerwG, Urteil vom 15. April 1964 - V C 50/63 - a.a.O. S. 224 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Unabhängig davon gilt Folgendes: Richtig ist zwar, dass bei einem seelisch behinderten Kind oder Jugendlichen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe - ebenso wie bei einem geistig oder körperlich behinderten Kind oder Jugendlichen der örtliche Träger der Sozialhilfe (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG - ZfSH/SGB 2003, 614 [615 f.] - an die schulrechtliche Vorgabe gebunden ist, welche Schule dieses Kind bzw. dieser Jugendliche zu besuchen hat.

    Gegenteiliges kann auch nicht etwa aus dem Urteil des Senats vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG - ZfSH/SGB 2003, 614 (618 f.) gefolgert werden.

    Der Senat verkennt nicht, dass die geltende Rechtslage für die örtlichen Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe unbefriedigend ist (vgl. bereits das Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG - a.a.O. S. 619) Die vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz geförderte vermehrte integrative Unterrichtung behinderter Kinder außerhalb von Sonderschulen führt zu einer Kostenverlagerung aus dem Bereich der Schulverwaltung auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe.

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Im Übrigen gilt insoweit Folgendes: Zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG, das Landkreisen als Gemeindeverbänden im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze zusteht, gehört auch die vom Kläger insoweit allein in den Vordergrund gerückte Finanzhoheit (vgl. BVerfG, Urteile vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3 - 8/62 - BVerfGE 22, 180 [207 f.] und vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 [117]; beide m. w. N.).

    Indessen sind Beschränkungen der Selbstverwaltung mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - BVerfGE 23, 353 [365]; und Urteil vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 56, 95 [116 f.], beide m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Im Übrigen gilt insoweit Folgendes: Zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG, das Landkreisen als Gemeindeverbänden im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze zusteht, gehört auch die vom Kläger insoweit allein in den Vordergrund gerückte Finanzhoheit (vgl. BVerfG, Urteile vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3 - 8/62 - BVerfGE 22, 180 [207 f.] und vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 [117]; beide m. w. N.).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Indessen sind Beschränkungen der Selbstverwaltung mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - BVerfGE 23, 353 [365]; und Urteil vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 56, 95 [116 f.], beide m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1993 - VerfGH 9/92

    Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1991 und 1992

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Verletzt ist diese Finanzausstattungsgarantie dann, wenn das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt und einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen wird (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 16. Dezember 1988 - 9/87 - OVGE 40, 303 f. und vom 6. Juli 1993 - 9/92 und 22/92 - NVwZ 1994, 68; vgl. auch StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 1993 - GR 3/92 - DÖV 1994, 297 und Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - 2/93 u.a. - DVBl. 1995, 1175).
  • StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93

    Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Verletzt ist diese Finanzausstattungsgarantie dann, wenn das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt und einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen wird (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 16. Dezember 1988 - 9/87 - OVGE 40, 303 f. und vom 6. Juli 1993 - 9/92 und 22/92 - NVwZ 1994, 68; vgl. auch StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 1993 - GR 3/92 - DÖV 1994, 297 und Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - 2/93 u.a. - DVBl. 1995, 1175).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Dieser setzt nämlich voraus, dass es zu einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung gekommen ist (so BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1956 - BVerwGE 4, 215 [218]).
  • BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72

    Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04
    Eine derartige Vermögensverschiebung findet hier aber schon wegen der Zuständigkeit des Klägers für die Leistung nicht statt (so BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1972 - V C 43.72 -, FEVS 21, 1 [4]).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - GR 3/93

    Keine Deckungspflicht des Landes nach Verf BW Art 71 Abs 3 für Sozialhilfekosten

  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 162.66

    Träger der Sozialhilfe - kompetenzmäßige Hilfe nach dem BSHG - gesetzlich

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11

    Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen

    Denn hieraus resultiert lediglich ein Anspruch auf Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots, wozu die Bereitstellung einer Kommunikationsassistenz für einen einzelnen Schüler, um ihm die Teilnahme am allgemein angebotenen Unterricht erst zu ermöglichen, nicht gehört (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juli 2004 - 12 A 10701/04.OVG -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 1b Abs. 5 SchulG a. F.).
  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 7 TG 1413/04

    Kein Anspruch eines behinderten Kindes gegenüber dem Sozialhilfeträger auf

    Ferner besteht auch kein subjektiv-rechtlicher Anspruch gegen das Land bzw. den Schulträger auf Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und sonstigen Hilfspersonals (vgl. zur Problematik: OVG Koblenz, U. v. 16.07.2004 - 12 A 10701/04 - JAmt 2004, 432; OVG Koblenz, B. v. 05.09.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; VG Koblenz, U. v. 18.12.2002 - 5 K 1591/02.KO - NDV-RD 2004, 36; OVG Lüneburg, B. v. 18.05.2000 - 13 L 549/00 - FEVS 52, 140; VG Leipzig, B. v. 21.11.2000 - 2 K 1589/00 - LKV 2001, 382; vgl. auch Beckermann, Finanzierung individueller Betreuungen behinderter Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch, Behindertenrecht 2002, 77).
  • VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Assistenz während der Berufsausbildung

    Aus dem Schulgesetz selbst lässt sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.07.2004 - 12 A 10701/04. OVG ) kein Anspruch auf besonderes Unterstützungspersonal (dort: Integrationshelfer) oder die Übernahme der hierzu erforderlichen Kosten herleiten.
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

    1.3 Aber auch ein Erstattungsanspruch aufgrund allgemeinen Verwaltungsrechts steht dem Kläger nicht zu, weil der Beklagte nicht verpflichtet ist, die Individualbetreuung behinderter Schüler sicherzustellen und es damit an einer Vermögensverschiebung zugunsten des Beklagten fehlt (vgl. OVG RhPf vom 16.7.2004 NVwZ-RR 2005, 186).
  • VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 84/04

    Überleitung eines Anspruchs auf besondere schulische Förderung

    Ohne dass es für die Entscheidung danach darauf ankommt, merkt die Kammer an, dass der vom Beklagten übergeleitete Anspruch auf Förderunterricht auch nach den einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften offenkundig nicht bestehen dürfte (vgl. Galas/ Habermalz/Schmidt, NSchG, 3. Aufl. 1998, § 54 Anm. 1; Sederhelm/Nagel/ Brockmann, NSchG, § 54 Anm. 3.2; Wolff/Bachof/Stober, VerwR II, 5. Aufl. 1987, § 101 Rn. 51; aus der Rechtsprechung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.5.2000 -13 L 549/00- FEVS 52, 140; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2000 -12 B 11355/02-, FEVS 54, 137; Urteil vom 16.7.2004 -12 A 10701/04-, JAmt 2004, 432; VGH Kassel, Beschluss vom 10.11.2004 -7 TG 1413/04-, FEVS 56, 152; OVG Berlin, Beschluss vom 30.9.2002 -8 S 88/02-, NVwZ-RR 2003, 35).
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